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Novellierung der Trinkwasserverordnung

03.05.2012

Sicherlich haben auch Sie von der Novellierung der Trinkwasserverordnung gehört, die mit dem 01.11.2011 in Kraft getreten ist und fragen sich nun was das für Sie im Einzelnen bedeutet.

Zuerst ist zu prüfen, ob folgende Kriterien für Ihre Immobilie zutreffen:

  • das Objekt hat mehr als 2 Wohneinheiten
  • mind. eine Einheit ist vermietet
  • es sind Duschen vorhanden
  • es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung
  • der Warmwasserspeicher hat ein Volumen von über 400 Liter oder der Leistungsinhalt zw. Speicher und Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter

Treffen diese Kriterien zu, sind Sie verpflichtet das beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Sie müssen von nun an einmal jährlich das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen und unverzüglich das Gesundheitsamt und Ihre Mieter über die Ergebnisse informieren. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sind Sie verpflichtet die Prüfungsberichte 10 Jahre lang zu archivieren.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: http://www.ista.de/newsletter

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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