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Mietrecht: Was ist im Treppenhaus erlaubt?

21.04.2016

Mit der Frage, was Mieter im Treppenhaus abstellen dürfen und was nicht, haben sich schon unzählige Gerichte befasst. Klar ist: Die Rechtsprechung ist nicht immer eindeutig. Eines aber ist bei allen Gerichtsurteilen gleich: Grundsätzlich muss die Sicherheit der Bewohner gewährleistet sein. Dem Vermieter kommt die Aufgabe zu, für ausreichende Fluchtwege und ein ungehindertes Durchkommen im Treppenhaus zu sorgen.
Kinderwagen und Rollatoren sind erlaubt
Beim Thema Kinderwagen und Rollatoren herrscht Einigkeit in der Rechtsprechung. Das Abstellen ist im Treppenhaus in der Regel erlaubt. Verfügt ein Mietshaus nicht über einen Aufzug, könne jungen Eltern nicht zugemutet werden, den Kinderwagen die Treppen hinaufzuschaffen, so der Tenor in der Rechtsprechung. Sie dürfen im Hausflur abgestellt werden, soweit es keine zumutbare Alternative gibt.

Gleiches gilt für Gehhilfen älterer Menschen (Rollatoren) oder Rollstühle. Ist der Mieter auf diese Dinge angewiesen, darf er sie auch im Treppenhaus abstellen. Die Sicherheit der Mitbewohner muss aber gewährleistet sein. So hat zum Beispiel das Landgericht Hannover geurteilt, dass eine Mieterin ihren Rollator im Treppenhaus zusammenklappen muss (Az:20 S 39/05).
(K)Ein Ort für Schuhschränke und Co.
In der Regel ist es nicht erlaubt, Schuhschränke, Garderobenständer oder Regale im Treppenhaus aufstellen. Das Treppenhaus ist ein Gemeinschaftsraum und muss von allen Mietern gleich genutzt werden können. Möbel im Treppenhaus stellen ein Sicherheitsrisiko dar und können im Brandfall Fluchtwege versperren.

Zwar sieht die Praxis in vielen Mietshäusern anders aus, doch juristisch betrachtet, stellen die Schuhablagen eine Beeinträchtigung des Fluchtwegs dar. Doch die Gerichte sehen Ausnahmen vor. So dürfen bei schlechtem Wetter nasse Schuhe vorübergehend auf der Fußmatte abgestellt werden, wie zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm befand (Az: 15 Wx 168/88).
Dekoration gehört in die Wohnung
Wenn Mieter ihre Bilder im Flur aufhängen oder die Wände im Treppenhaus mit Wandtattoos bekleben möchten, haben sie im Zweifelsfall vor Gericht schlechte Karten. Gleiches gilt für Pflanzen. Denn Deko-Artikel gehören in die Wohnung und nicht ins Treppenhaus.

Fahrräder müssen in den Keller!!!!
Nicht zulässig ist das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus. Viele Gerichte kommen in ihren Urteilen zum Schluss, dass es Mietern zugemutet werden kann, ihre Transportmittel im Keller oder in der eigenen Wohnung abzustellen. Das Sicherheitsrisiko durch abgestellte Fahrräder im Treppenhaus bewerten die Gerichte einhellig als groß.
Vermieter trägt Verantwortung
Der Vermieter ist letztlich für die Sicherheit seiner Mieter verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass das Treppenhaus für alle Parteien ordnungsgemäß nutzbar ist. Über die Hausordnung kann er regeln, was im Treppenhaus abgestellt werden darf und was nicht.
Keine Aussicht auf Erfolg hat er aber, wenn er zum Beispiel Kinderwagen und Rollatoren grundsätzlich verbietet. Sie sind immer zulässig, wenn es keine zumutbare Alternative gibt.

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